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WZG§35Abs4Bek 1987-09-24

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022550987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 618e4ddd2c15a043366985abb9672b551d5a5675d209c38177742399212a7cc0

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