Zum Gesetzesinhalt

WZG§35Abs4Bek 1987-07-28

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020830987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): af137e99d8270157a95ee4fc979551134face4fdd0cd7d5fdb752d9809d6151e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis