Zum Gesetzesinhalt

WZECUBek

(XXXX)

Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ecuador deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001220903

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9dcb5aa544442f79e17090ec998f5f5ba3b061516fcf8e99448db8460439dbc8

XML-Quelle beim Herausgeber