Zum Gesetzesinhalt

WZDNKBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung, betreffend den gegenseitigen Schutz von Verbandszeichen im Deutschen Reich und in Dänemark

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007090913

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 69c2da364541beb05b5b0afe98b206808aa8189d3a62282a33c80b6060c99cf6

XML-Quelle beim Herausgeber