Zum Gesetzesinhalt

WZARGBek

(XXXX)

Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003200909

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8d63a1a21bbaf0eb6422f5594c58cf2a3348437764caa7c98fbdc733db1ad72a

XML-Quelle beim Herausgeber