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Art 35Völkerrechtliche Verträge

Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Dieser Vertrag berührt nicht die von der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik mit dritten Staaten abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 9 § 3 G v. 9.6.1998 I 1242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR205370990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dbca5b160193cb8ab99190ec8a81adf41a71421189cf66de44c320dddec3013c

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