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Art 17Grundsätze der Arbeitsrechtsordnung

Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

In der Deutschen Demokratischen Republik gelten Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung und Kündigungsschutz entsprechend dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; näheres ergibt sich aus dem Gemeinsamen Protokoll über die Leitsätze und den Anlagen II und III.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 9 § 3 G v. 9.6.1998 I 1242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR205370990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dbca5b160193cb8ab99190ec8a81adf41a71421189cf66de44c320dddec3013c

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