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WSVZustRVenÄndG

(XXXX)

Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen auf Grund bundesrechtlicher Vorschriften zu ändern, um die Rechtsverordnungen an die durch die Artikel 1 bis 24 des WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) bewirkten Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes anzupassen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR122300016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b181ecf7d90bea961f72beca767dc70f4c5a1c5527fa2aa13feaabf87f6c29f

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