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WStatG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.6.1999 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 21.5.1999 I 1023 (WahlStatG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 6 dieses G am 1.6.1999 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1a G v. 27.4.2013 I 962

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR102310999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 86db51a0700f88b51f787b8d0af3f97302b990e9007bd4c6dd5db1cd39cf13cc

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