WSchZinsBek 38
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Achtunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen
Der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für Wechsel ist mit Wirkung vom 29. Juni 1984 auf viereinhalb vom Hundert festgesetzt worden.
Der Bundesminister der Justiz
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008550984
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb3e63b61d9602cb1fa5f3e2ac28d045d77a66ea204bba8662d1fd28261c8dcb