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WRegV

§ 14Veröffentlichungen der Registerbehörde zur elektronischen Kommunikation

Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen

Die Registerbehörde veröffentlicht auf ihrer Internetseite Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation, insbesondere zu:
1.
der Zulassung von sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungswegen im Sinne des § 1 Absatz 3 Nummer 7 durch die Registerbehörde,
2.
den zugelassenen Dateiformaten nach § 1 Absatz 4 und den technischen Anforderungen an die zu übermittelnden Daten und die dabei zu verwendenden elektronischen Mittel,
3.
den Anforderungen an die Registrierung nach den §§ 2 und 3 und
4.
den nach dieser Verordnung bereitgestellten Standardformularen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 8 G v. 3.7.2026 I Nr. 199

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR080900021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d941358903d90696a97dca694ef9ebee762b787b8476d7d2289fd3c7df9eb477

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