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WPostVtr1989G

Art 4

Gesetz zu den Verträgen vom 14. Dezember 1989 des Weltpostvereins

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Verträge des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR207490992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e68520196ece9dc720b3f5243e7aff6f10024de7d19213fafe0b641817a9b89d

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