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WPostVtr1984G

Art 3

Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR202010986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 143ef0f019799c8b13d7f984b4519484ac900118fb5d23b2c2f80365339317c8

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