Zum Gesetzesinhalt

WpÜG

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR382210001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0046f6e15829746d6bf3a95d1b4860915e9709cf0c5753bfd93d314ae3470ac1

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Allgemeine GrundsätzeAbschnitt 2 Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht§ 4Aufgaben und Befugnisse§ 5(weggefallen)§ 6(weggefallen)§ 7Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland§ 8Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland§ 9VerschwiegenheitspflichtAbschnitt 3 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren§ 10Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots§ 11Angebotsunterlage§ 11aEuropäischer Pass§ 12Haftung für die Angebotsunterlage§ 13Finanzierung des Angebots§ 14Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage§ 15Untersagung des Angebots§ 16Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung§ 17Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten§ 18Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs§ 19Zuteilung bei einem Teilangebot§ 20Handelsbestand§ 21Änderung des Angebots§ 22Konkurrierende Angebote§ 23Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots§ 24Grenzüberschreitende Angebote§ 25Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters§ 26Sperrfrist§ 27Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft§ 28WerbungAbschnitt 4 Übernahmeangebote§ 29Begriffsbestimmungen§ 30Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung§ 31Gegenleistung§ 32Unzulässigkeit von Teilangeboten§ 33Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft§ 33aEuropäisches Verhinderungsverbot§ 33bEuropäische Durchbrechungsregel§ 33cVorbehalt der Gegenseitigkeit§ 33dVerbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen§ 34Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3Abschnitt 5 Pflichtangebote§ 35Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots§ 36Nichtberücksichtigung von Stimmrechten§ 37Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots§ 38Anspruch auf Zinsen§ 39Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4Abschnitt 5a Ausschluss, Andienungsrecht§ 39aAusschluss der übrigen Aktionäre§ 39bAusschlussverfahren§ 39cAndienungsrechtAbschnitt 6 Verfahren§ 40Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt§ 41Widerspruchsverfahren§ 42Sofortige Vollziehbarkeit§ 43Bekanntgabe und Zustellung§ 44Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt§ 45Mitteilungen an die Bundesanstalt§ 46Zwangsmittel§ 47(weggefallen)Abschnitt 7 Rechtsmittel§ 48Statthaftigkeit, Zuständigkeit§ 49Aufschiebende Wirkung§ 50Anordnung der sofortigen Vollziehung§ 51Frist und Form§ 52Beteiligte am Beschwerdeverfahren§ 53Anwaltszwang§ 54Mündliche Verhandlung§ 55Untersuchungsgrundsatz§ 56Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht§ 57Akteneinsicht§ 58Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der ZivilprozessordnungAbschnitt 8 Sanktionen§ 59Rechtsverlust§ 60Bußgeldvorschriften§ 61Zuständige Verwaltungsbehörde§ 62Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren§ 63Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof§ 64Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid§ 65Gerichtliche Entscheidung bei der VollstreckungAbschnitt 9 Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen§ 66Gerichte für Wertpapiererwerbs und Übernahmesachen§ 67Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht§ 68Übergangsregelungen