Zum Gesetzesinhalt

WoZSenkV 1986

§ 2Berlin-Klausel

Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017270986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 257170f2393c8ed9647d1756c5f28da375dd191b7d8226a42104bc962020057d

XML-Quelle beim Herausgeber