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WOSprAuG

Inhaltsübersicht

Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes

Erster Teil 
Wahl des Sprecherausschusses§§ 1 bis 33
 Erster Abschnitt 
  Allgemeine Vorschriften§§ 1 bis 4
 Zweiter Abschnitt 
  Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses§§ 5 bis 21
   Erster Unterabschnitt 
   Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten§§ 5 bis 9
   Zweiter Unterabschnitt 
   Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten§§ 10 bis 17
   Dritter Unterabschnitt 
   Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste§§ 18 bis 21
 Dritter Abschnitt 
  Wahl nur eines Mitglieds des Sprecherausschusses§ 22
 Vierter Abschnitt 
  Schriftliche Stimmabgabe§§ 23 bis 25
 Fünfter Abschnitt 
  Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses§§ 26 bis 33
   Erster Unterabschnitt 
   Vorbereitung der Abstimmung§ 26
   Zweiter Unterabschnitt 
   Abstimmung in einer Versammlung§§ 27 bis 32
   Dritter Unterabschnitt 
   Schriftliche Abstimmung§ 33
Zweiter Teil 
Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuß
§§ 34 bis 38
Dritter Teil
 
Besondere Vorschriften für die Seeschiffahrt
§ 39
Vierter Teil
 
Übergangs- und Schlußvorschriften§§ 40 bis 42
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 20.1.2022 I 69

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017980989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4f4b3542d1ea6dd85d5a175040021c18801de447aca7df65d10ffe587c4af86e

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