WoPG 1996
§ 1Prämienberechtigte
- 1.
- die Aufwendungen nicht vermögenswirksame Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht, und
- 2.
- das maßgebende Einkommen des Prämienberechtigten die Einkommensgrenze (§ 2a) nicht überschritten hat.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 30.10.1997 I 2678;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 12.12.2019 I 2451
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001390952
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a6a0e02c6e7887128a9fc497d939545d91bc4642aa930fe4ed3a173f5d6290bf