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WoBauG1/2ÄndG

Art 6

Gesetz zur Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013930957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 96c901f5daa7fb24d25e4ce9d6abc46451ada36d753b9a1d9f6d0927e47cf806

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