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WiVwAuflV

§ 4

Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

Das Deutsche Patentamt im Vereinigten Wirtschaftsgebiet wird in die Verwaltung des Bundes überführt. Es führt die Bezeichnung "Deutsches Patentamt".
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 303 V v. 29.10.2001 I 2785

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006780950

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0d0ec491c15c032527baec7091bc4d504378a0cfcbe2e01368776e8aeadfe4bc

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