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2. WindSeeV

Inhaltsübersicht

Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Teil 2
Feststellung der Eignung
Kapitel 1
Eignungsfeststellung
§  3Feststellung der Eignung
Kapitel 2
Vorgaben für das spätere Vorhaben
Abschnitt 1
Allgemeines
Unterabschnitt 1
Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
§  4Monitoring
§  5Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
§  6Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
§  7Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
§  8Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
§  9Abfälle
§ 10Korrosionsschutz
§ 11Anlagenkühlung
§ 12Abwasser
§ 13Ölgehalt des Drainagewassers
§ 14Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
§ 15Dieselgeneratoren
§ 16Kolk- und Kabelschutz
Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für die
Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
§ 17Kennzeichnung
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für die
Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
§ 18Seeraumbeobachtung
§ 19Bauweise
§ 20Verkehrssicherung während der Bauphase
§ 21Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
§ 22Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für die
Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
§ 23Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
§ 24Hubschrauberlandedeck
§ 25Flugkorridore
§ 26Turmanstrahlung
§ 27Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Unterabschnitt 5
Sicherheit der
Landes- und Bündnisverteidigung
§ 28Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
Unterabschnitt 6
Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 29Grundsatz
§ 30Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
§ 31Eingriff in den Baugrund
§ 32Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
§ 33Sonstige Pflichten
Unterabschnitt 7
Vereinbarkeit mit
bestehenden und geplanten
Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
§ 34Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln sowie Rohrleitungen und Einrichtungen
§ 35Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
§ 36Einspeisung am Netzanschlusspunkt
Unterabschnitt 8
Sonstige Verpflichtungen
des Trägers des Vorhabens
§ 37Konstruktion
§ 38Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
Abschnitt 2
Besondere
Vorgaben für die Fläche N-7.2
§ 39Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
Teil 3
Feststellung der
zu installierenden Leistung
§ 40Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4
Schlussbestimmungen
§ 41Inkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005800022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c29ced07ec473a4ee66ed6f5f8ef1f7bdbdc01b39f75038140565eea8a37f953

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