Zum Gesetzesinhalt

WGemRefKiVtrG

Art 2

Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts –

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR207800014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f72fd1d322dfd1f60f775dfafcc48e21d6c76e28e4ecd941201a375dc8762c07

XML-Quelle beim Herausgeber