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WFAusbV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2015 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-2-8 v. 7.7.2009 I 1747 (WerkfeuerwErprobV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR083000015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 77f55ea08905f3bb66f7b5a9b6c726cfbeb5058a52fd44ba137e5af663174248

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