(1) Soweit Rechte der in § 11 Abs. 1 genannten Art erlöschen, ist den Berechtigten für die hierdurch eintretenden Vermögensnachteile eine Entschädigung zu gewähren. Die Entschädigung bestimmt sich nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert), den die erlöschenden Rechte in dem Zeitpunkt haben, in dem die Behörde den Eigentumsübergang anordnet.
(2) Gesondert zu entschädigen sind
1.
Altenteilsberechtigte sowie die Inhaber von Dienstbarkeiten,
2.
Inhaber von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen, wenn der Berechtigte im Besitz des Grundstücks ist.
(3) Entschädigungsberechtigte, die nicht gesondert entschädigt werden, haben Anspruch auf Ersatz des gemeinen Werts (Verkehrswerts) ihres Rechts aus der Entschädigung für das Eigentum an dem Grundstück, soweit sich ihr Recht auf dieses erstreckt.
(4) Wird in den Fällen des § 10 Abs. 3 eine Entschädigung für eine Wertminderung des Restbesitzes gewährt, so haben die Inhaber der an dem Restbesitz bestehenden dinglichen Rechte und der Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung des Restbesitzes berechtigen, Anspruch auf Ersatz einer Wertminderung ihres Rechts aus dieser Entschädigung.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 32 G v. 19.6.2001 I 1149
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.