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WAStAÜStVtrG

§ 2

Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR225710018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fc2ebf1f9b56029e701f32883640d31f0922f04e1318c4d19ace29ffaea5ebff

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