WasserstoffNEV
§ 15Berichtspflicht
Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen
- 1.
- eine Darlegung der Kosten- und Erlöslage der abgeschlossenen Kalkulationsperiode,
- 2.
- eine vollständige Darstellung der Grundlagen und des Ablaufs der Ermittlung der Netzentgelte nach § 2 sowie sonstiger Aspekte, die aus Sicht des Betreibers eines Wasserstoffnetzes für die Netzentgelte von Relevanz sind und
- 3.
- einen Anhang mit dem in Absatz 2 genannten Inhalt.
- 1.
- die für die Abrechnung der Netzentgelte relevante Absatzstruktur des Wasserstoffnetzbetriebs,
- 2.
- den Betriebsabrechnungsbogen des Wasserstoffnetzbetriebs,
- 3.
- die nach § 6 Absatz 4 dokumentierten Schlüssel sowie deren Änderung und
- 4.
- die nach § 14 errechneten Differenzbeträge.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR495510021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6b7667873bc23743ff25e9579d0b5b7b1618158b35291fad5b89bfea5ed3cd06