WasserstoffNEV
§ 12Kostenmindernde Erlöse und Erträge
Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen
- 1.
- aktivierte Eigenleistungen,
- 2.
- Zins- und Beteiligungserträge,
- 3.
- vereinnahmte Netzanschlusskosten,
- 4.
- Baukostenzuschüsse,
- 5.
- Zuschüsse aus Fördermitteln nach § 3 Absatz 1 oder
- 6.
- sonstige Erträge und Erlöse.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR495510021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6b7667873bc23743ff25e9579d0b5b7b1618158b35291fad5b89bfea5ed3cd06