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WasserstoffNEV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.12.2021 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 23.11.2021 I 4955 von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V a. 1.12.2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR495510021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6b7667873bc23743ff25e9579d0b5b7b1618158b35291fad5b89bfea5ed3cd06

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