WasserstoffNEV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.12.2021 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 23.11.2021 I 4955 von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V a. 1.12.2021 in Kraft.
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 +++)
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR495510021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6b7667873bc23743ff25e9579d0b5b7b1618158b35291fad5b89bfea5ed3cd06