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WarnowMautHV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Warnowtunnels

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR083500003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 752f3763d369226fe649064b2b7fbfef432ab713cb32072e2ecfa0a3b0967f48

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