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WaldErhCoKonjPDG

§ 2

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Konjunkturpaket zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. nimmt als Beliehene im Rahmen des § 1 Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet einer waldflächenbezogenen Prämie, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird, im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahr. Sie unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR288100020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8119347b90f5cda21e64b806f95899c31ca4264974ed90ea72810dcb7467d973

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