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WahlkostenV

§ 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Bund

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund vom 29. September 2009 (BGBl. I S. 3220) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 111-1-7 v. 29.9.2009 I 3220 (WahlKErstV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR251700016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 817a1f7b71cecd844ffd67e20d534f7231964c7eadae436e915011dfaef08919

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