WährUmStAbschlG
§ 15Inkrafttreten
Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR031230975
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4111a12c0f596f64339fbffe25a31cf65037751438abea79208865ce1be52e38