VwVG
Dritter Abschnitt Kosten
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001570953
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 825c28b0d70c2e2620d57ac75e358d4c815af9b3e864a3138d87990950712e3c