VwRehaG
§ 10Inhalt des Antrags
- 1.
- Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,
- 2.
- eine Darstellung des die Aufhebung der Maßnahme rechtfertigenden Sachverhalts,
- 3.
- Angabe von Beweismitteln,
- 4.
- Angaben über Art und Umfang von Folgeansprüchen sowie
- 5.
- eine Erklärung, ob der Antragsteller andere Ausgleichsleistungen bereits erhalten und ob und wo er schon früher einen Antrag gestellt hat.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 1.7.1997 I 1620;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 25.2.2025 I Nr. 63
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR131110994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): be94a20beefc0f5174e0245240fd8f3f46ee8fa90d3a39e301bee293ce2cba01