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VWGmbHÜG

§ 2(weggefallen)

Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14c G v. 30.7.2009 I 2479

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005850960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eedbe3769b0d0964fcffde10ec6e08e5f802d9dafa06a7127fff12ed6da31b9f

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