VKFVÄndBek 2025
(XXXX)
Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR631300024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d92c9a14aad19656e68d8f5a4f606244eb5f2b65dffccc15f6992fff6a7cb589
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 20 VKFVBestimmung der Kosten für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik
„Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab dem 1. Januar 2025 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 250,88 Euro.“