Zum Gesetzesinhalt

VertLastÄndG

Art 7Rechtsstellung der Beamten, Versorgungsempfänger und anderen Beschäftigten

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und anderer Gesetze

Der Übertritt kraft Gesetzes der bisher mit der Verteidigungslastenverwaltung befassten Beamten und anderen Beschäftigten in den Dienst des Bundes und die Übernahme der Versorgungsempfänger aus dem Bereich der Verteidigungslastenverwaltung durch den Bund werden ausgeschlossen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR248220002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bc14256c1e3d93d354fdd531bab40f3c85f3d59529fee1234a88935aef613f54

XML-Quelle beim Herausgeber