VersVergV
§ 6Anpassung bestehender Vereinbarungen
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich
- 1.
- die mit Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen, mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie mit Aufsichtsratsmitgliedern bestehenden Verträge, die mit dieser Verordnung nicht vereinbar sind, und
- 2.
- betriebliche Übungen sowie bestehende Satzungen und Beschlüsse, die mit dieser Verordnung nicht vereinbar sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 57 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR076300016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17de95f1f0dd4d0bac5bb7b381bd6eb499a3ccb3aafe67ed8083ab6ae07622c2