VerstromG 1
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Gesetz zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 21.12.2000 I 1956
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007770965
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1504cd30d823291d57c77c49952c4c2fdf459c975830eb680569b7bd7b39e88b