VersorgAusglUmrFaktorBek 2022
(XXXX)
Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
- 1.
- in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)
von Entgeltpunkten in Beiträge 7.235,5860, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 6.943,9405, - b)
von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und
vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001382058, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001440105,
- 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)
von Entgeltpunkten in Beiträge 9.608,5470, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 9.221,2543, - b)
von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001040740, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001084451.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR520210021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8527a0bee5fd78da55a36e1cdaa1ed2fd8beb0a7f15099e5df169c235fbdd07d
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 281a SGB 6(weggefallen)
„Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I …“