VersorgAusglUmrFaktorBek 2021
(XXXX)
Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
- 1.
- in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)
von Entgeltpunkten in Beiträge 7.726,6260, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 7.316,8807, - b)
von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und
vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001294226, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001366703,
- 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)
von Entgeltpunkten in Beiträge 10.260,6270, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 9.716,5028, - b)
von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0000974599, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001029177.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR261400020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 09242878564fbb2b382c61a8d6b56146ee21a5e5cf499c62cb97c150ea309388
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 281a SGB 6(weggefallen)
„Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I …“