VersorgAusglUmrFaktorBek 2018
(XXXX)
Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
- 1.
- in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
a) von Entgeltpunkten in Beiträge 7044,3780, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 6262,7827, b) von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und
vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte
0,0001419572,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001596734, - 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
a) von Entgeltpunkten in Beiträge 9354,6310, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 8316,7061, b) von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001068989, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001202399.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR401300017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 58896c8c0c6a857b9cd64999db5dac41f1d3560081981b1c6c85651af34e97cf
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 281a SGB 6(weggefallen)
„Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I …“