VersorgAusglUmrFaktorBek 2017
(XXXX)
Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
- 1.
- in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
a) von Entgeltpunkten in Beiträge 6938,2610, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 6198,7501, b) von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte
0,0001441283,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001613228, - 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
a) von Entgeltpunkten in Beiträge 9201,5440, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 8220,8023, b) von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001086774, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001216426.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR271600016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 098aca78bdb035d62da6b23861a19fcd03a8b2a9da3b9d482216378d579bf247
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 281a SGB 6(weggefallen)
„Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I …“