VersorgAusglUmrFaktorBek 2013
(XXXX)
Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
- 1.
- in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)
von Entgeltpunkten in Beiträge 6439,4190, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 5472,4390, - b)
von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und
vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001552935, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001827339,
- 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
- a)
von Entgeltpunkten in Beiträge 8551,8210, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 7267,6307, - b)
von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001169342, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001375964.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR246400012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c318c97ed42c2a093f818b73313a483a0bf71a5e1c3546ecde241d2082e7b827
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 281a SGB 6(weggefallen)
„Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I …“