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VersFinKflAusbV

§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1.
wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in fünf Wahlqualifikationen mit einem zeitlichen Richtwert von jeweils 6 Monaten sowie
3.
wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Prozesse in der Versicherungswirtschaft einschätzen und berücksichtigen,
2.
Arbeit in der digitalisierten Versicherungswirtschaft gestalten,
3.
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,
4.
rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen einhalten,
5.
Kundinnen und Kunden ganzheitlich beraten und betreuen,
6.
Wohnen und Wohneigentum absichern,
7.
Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern,
8.
Mobilität und Reisen absichern,
9.
Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern,
10.
für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden,
11.
Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen und
12.
Versicherungsfälle regulieren.
(3) Es ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
1.
Versicherungsfälle managen,
2.
Risikomanagement durchführen,
3.
Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
4.
im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
5.
Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
(4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
4.
digitalisierte Arbeitswelt.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-1-24 v. 17.5.2006 I 1187 (VersFinKfAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR029100022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7056555af8af421b68e5441a9a3ee80b2b7e5934b6b250233fc68ad441f76fc6

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