VersAusglG
§ 39Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
Gesetz über den Versorgungsausgleich
- 1.
- die Summe der Entgeltpunkte oder vergleichbarer Rechengrößen wie Versorgungspunkten oder Leistungszahlen,
- 2.
- die Höhe eines Deckungskapitals,
- 3.
- die Summe der Rentenbausteine,
- 4.
- die Summe der entrichteten Beiträge oder
- 5.
- die Dauer der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.5.2021 I 1085
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR070010009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 11b5964b0b9d6d75e16ef88626bdbec5022fb652aca40edc3eb74216750c875e