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VersAnsprReglG

§ 15

Gesetz zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen

§ 9 der Ersten Verordnung (Anordnung) über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 5. Juli 1948 und die Zweite Verordnung (Anordnung) über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 27. Juli 1948 sowie die in den einzelnen Ländern an ihrer Stelle geltenden Vorschriften werden mit Wirkung vom Tage ihres Inkrafttretens aufgehoben.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.7.1964 I 433, 806;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 20 G v. 20.12.1991 I 2317

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004740955

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59607218ddb9d1a6e18e15df56b7654d588f4eaa555eb1d81ebbee30fb753386

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