VerkStatG
§ 8Unternehmensstatistik des Güterkraftverkehrs
- 1.
- für das Unternehmen:
- a)
- (weggefallen)
- b)
- wirtschaftliche Tätigkeit und deren Schwerpunkt,
- c)
- Beteiligung am Güterkraftverkehr nach Verkehrsarten und Hauptverkehrsbeziehungen,
- d)
- (weggefallen)
- e)
- (weggefallen)
- 2.
- Zahl der Fahrzeuge zur Güterbeförderung, ausgenommen Personenkraftwagen, nach Fahrzeug- und Aufbauarten sowie deren Nutzlast und zulässiges Gesamtgewicht;
- 3.
- Zahl der im Güterkraftverkehr Beschäftigten nach Stellung im Beruf und Art der ausgeübten Tätigkeit.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 20.2.2004 I 318;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 16.8.2023 I Nr. 218
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR245210999
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea07ed3a18983301ef0996290bca4029155e7ff250293aee59afa384bb7ba532