VerfGlasAusbV
Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.8.2026 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 16.12.2025 I Nr. 336 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 Abs. 1 dieser V am 1.8.2026 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1500B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 555338a0f6cf9d578c4c35784ebc1ae508623f85afaeff123bf7656c7aea015b