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VDV

Verordnung zu Vertrauensdiensten

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011400019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0de7a13e94fc3271e66ff5175cf376d8a809978c2ae70ca61cfd0aeee05725c1

XML-Quelle beim Herausgeber

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