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VAFreistV 1994

§ 2

Verordnung zur Freistellung von Versicherungsunternehmen von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Diese Verordnung tritt am 1. November 1994 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR296300994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1563c48a1911d53c017b168a58f9126a19e0f875df9fe7773a76758fcc5e1d23

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